Das zwingende flickr-»e«

16. Juni 2010 von radingeldey

Yahoo! Inc. hat nach vielen Jahren, die flickr.com zum Unternehmen gehört, nun endlich flicker.com erworben – zumindest steht Yahoo! nun als Domain-Inhaber im Whois-Verzeichnis.

Um sich auf dem Markt optimal zu positionieren, kommt ein Unternehmen nicht darum herum, auch Vertipper-Domains zu registrieren: wobei man sich hier fragen darf, was denn nun der Vertipper ist, flickr.com oder flicker.com. Immerhin wurde die Domain flicker.com bereits 1998 registriert, während die Marke flickr 2005 registriert wurde. Jedenfalls bringen Vertippertomains Traffic und sichern die eigene Marktposition: Selbst registrierte Vertipperdomains können nicht durch Dritte missbraucht werden und leiten Traffic, der sonst abhanden, wenn nicht gar zum Mitbewerber gegangen wäre, auf das eigene Angebot. Zudem Spart man Werbung und Afiliateausgaben, soweit der unberechtigte Inhaber der Vertipperdomains Afiliatewerbung geschaltet hat.

Dass ein Unternehmen wie Yahoo! so lange gezögert hat, erscheint als krasser Fehler. Die jetzt noch angezeigte Seite des früheren Inhabers von flicker.com gibt aufschlussreiche Daten darüber, was Yahoo! entgangen ist:


Flicker by the numbers:

Unique Visits:
3.6MM /yr

Source:
Direct Navigation (95.74%)

Outbound Clicks:
400K /yr

CPC Keyword Values:
(Photography equipment)
$2.50 -$3.00 /click

Daily Value to Advertisers:
$2700.00 – $3300.00

(Data is approximate, tracking by Google Analytics)

In 2007 hat der Inhaber der Domain wohl ein Angebot seitens Yahoo! über US$ 600.000,– ausgeschlagen. Welcher Preis jetzt gezahlt wurde ist unklar, Mike Berkins Anfrage wurde mit »no command« abgefertigt.

Wenn das Ende der Registrierung naht

11. Juni 2010 von radingeldey

Vor einem Jahr habe ich zu Testzwecken bei bekannten US-amerikansichen Registraren ein paar Domains registriert. Dass ich deren Registrierung nicht verlängern sie sogar kündigen würde – einen entsprechenden Reminder hatte ich gesetzt –, war und ist für mich von Anfang an keine Frage gewesen.

Nun zeigt sich seit mehreren Wochen, dass der Reminder völlig überflüssig war. Die beiden Registrare, die mir alle paar Tage Hinweise zusenden, weil die Domains in kürze auslaufen würden, sind redlich bemüht, die Domains weiter für einen registriert zu halten und einem zufälligen Verlust der Domains, wegen Unaufmerksamkeit des Domaininhabers, entgegenzuwirken.

Dass es unter diesen Umständen bei großen Unternehmen doch immer wieder Domains verloren gehen scheint da verwunderlich. Doch das liegt dann wohl an den fehlenden Strukturen und Verantworlichkeiten, kurz an der richtigen Domainstrategie, die auch das Domainmanagement umfasst und dafür sorgt, dass alles wohlorganisiert in geordneten Bahnen verläuft.

Als Unternehmen sollte man sich genau überlegen, wer wie für die Domains verantwortlich ist, wie die Kommunikationsstrukturen ver- (Marketing, IT, , Geschäftsleitung) und wo sie an zentraler Stelle im Domainmanagement zusammenlaufen.

Zu berücksichtigen sind dabei Themen wie: Konsolidierung aller Domains bei einem Registrar, eigene und fremde Server, registrieren von Unternehmenskennzeichen, aktive und passive Registrierung von Kern- und Vertipperdomains, deren Verwaltung, Umgang mit Rechtsverletzungen durch Dritte, Rechtsverfolgung.

Ein weites Feld, dass wohl überlegt bestellt werden will.

EU-Recht

10. Juni 2010 von radingeldey

Mit der aktuellen Entscheidung des EuGH vom 24.07.2006, Verfahren Nr. 00910 zum Begriff der Bösgläubigkeit im Sinne des Art. 21 Abs. 3 der EU-Verordnung Nr. 874/2004 im Rahmen der erstes Phase der gestaffelten Registrierung von .eu-Domains, die von mir im aktuellen Domain-Newsletter besprochen ist, hatte ich endlich Gelegenheit, den im Januar verstorbenen Kollegen Rembert Brieske zu erwähnen, dem ich einige juristische wie menschliche Erkenntnisse verdanke.

Warum im Zusammenhang mit der EuGH-Entscheidung?

Rembert Brieske sah dreierlei Probleme des EU-Rechts: Dass das EU-Recht, welches die EU-Staaten in die eigenen staatlichen Rechtssysteme einbringen müssen, für jeden Staat in allen verfügbaren Versionen der Mitgliedsstaaten Geltung hat, weiß

  1. der Gegnervertreter nicht
  2. der Richter nicht und
  3. – in aller Regel – man selbst nicht.

Das Wissen um diesen Umstand und um die Implementierung dieser Normen in anderen Staaten, die gegebenenfalls abweichende Tatbestände mit anderen Rechtswirkungen für den eigenen Mandanten mit sich bringen, sorgt für Vorteile bei der Aufgabe des Rechtsanwalt, nämlich die Interessen des eigenen Mandanten zu vertreten.

Im Fall, den der OGH (Oberster Gerichtshof Österreich) dem EuGH vorgelegt hatte zog der EuGH nicht nur die deutsche Variante der EU-Verordnung Nr. 874/2004, sondern auch anderssprachliche bei, die auch prompt zu einer anderen Auslegung führten: nämlich dass die in dieser Bestimmung enthaltene Aufführung von Umständen, die Bösgläubigkeit begründen, nur beispielhaft ist und keine abschließende Aufzählung. Art. 21 Abs. 3 der Verordnung Nr. 874/2004 ist deshalb dahin auszulegen, dass Bösgläubigkeit auch durch andere Umstände als die in den Buchstaben a bis e dieser Bestimmung aufgeführten Kriterien nachgewiesen werden kann.

Der EuGH nennt dann vier Kriterien, die für Bösgläubigkeit sprechen:

An erster Stelle steht ein subjektives Tatbestandsmerkmal, das anhand der objektiven Fallumstände bestimmt werden muss: nämlich die Absicht, die ursprüngliche Marke gar nicht nutzen zu wollen.

Die weiteren Kriterien sind objektiver Natur und umfassen

_die Gestaltung der Marke

_einen Wiederholungscharakter sowie

_die gesamte Geschehensabfolge.

Der EuGH kam zum Ergebnis, dass der Kläger des ursprünglichen Verfahrens diese Voraussetzungen erfüllte.

IT-Law BarCamp 10 bei Bird&Bird

20. März 2010 von radingeldey

Das erste IT-Law BarCamp in Deurschland findet zur Zeit bei Bird & Bird in Frankfurt/M statt. Hier die ersten visuellen Eindrücke:

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br.de unterm Hammer

16. Februar 2010 von radingeldey

Die Vergabe kurzer Domain-Namen unter .de, die im Oktober 2009 Seitens der Domainverwaltung DENIC freigegeben wurden, hat ein kleines positives Nachspiel:

DENIC, die deutsche Domainverwaltung, gab heute Abend in einer Pressemitteilung bekannt, dass die aufgrund einer gegen DENIC ergangenen einstweiligen Verfügung im Oktober 2009 nicht freigegebene Zweizeichendomain br.de nun am 18. Februar 2010 um 15:00 Uhr MEZ zur Registrierung freigegeben wird.

Der Widerspruch DENICs gegen die einstweilige Verfügung, die seinerzeit die Freigabe dieser Domain verhinderte, war erfolgreich.

Die Vergabe am 18.02.2010 erfolgt per Fax über die eigens für diesen Zweck eingerichtete Sonderrufnummer +49 69 24246982. Wörtlich heisst es in der Pressmitteilung weiter:

Die Domain wird dem Antragsteller zugesprochen, dessen korrekt ausgefüllter und unterschriebener Antrag per Fax als erster nach dem Stichzeitpunkt 15:00 Uhr (MEZ) – synchronisiert mit dem Zeitserver von DENIC (ntp1.denic.de) – vollständig eingeht (first come, first served)

iPad [update]

28. Januar 2010 von radingeldey

Wie nicht anders zu erwarten, schlägt das »ipad« ein – in der Domainer-Szene.

Während bei Mike Berkens auf thedomains.com diskutiert wird, warum Apple keine ipad-Domains registriert hat, kommen die Grabber und Cybersquatter und registrieren haufenweise ipad-Domains.

In dem Zusammenhang ist es nicht uninteressant zu wissen, dass Apple sehr massiv gegen Kennzeichenrechtsmissbräuche vorgeht. Wer Glück hat, sieht sich lediglich UDRP-Verfahren ausgesetzt. Andere Gerichtsverfahren schlagen preislich ganz anders zu Buche, angefangen bei einer Abmahnung, über einstweilige Verfügungsverfahren bis hin zu Hauptsacheverfahren.

[UpDate]
Fujitsu nutzt die Marke »iPad« seit 2003 für einen tragbaren Kassencomputer, berichtet mac-essentials unter Verweis auf einen Artikel der New York Times.

Die Marke »ipad« ist sowohl als Gemeinschaftsmarke als auch als IR-Marke seit einigen Jahren auf Siemens eingetragen. Bisher schien sich niemand für den Begriff zu interessieren. Domains wie ipad.com (seit 1997), ipad.de usw. sind allerdings seit Jahren von Dritten registriert. – Es ist schon verblüffend, wie urplötzlich »ipad«-Domains wie ipadforyou.com, ipadnews.com/.de und so weiter aufkommen. Natürlich ist es nicht verblüffend, sondern peinlich und unverschämt und dumm zugleich.

Die seitens »IP Application Development LLC« vor wenigen Monaten eingereichte EU-Marke »iPad« ist noch nicht eingetragen. Man geht davon aus, dass diese Anmeldung zugunsten Apples erfolgte. Eine deutsche Marke »ipad« ist 1999 noch während der Anmeldung zurückgenommen worden.

Adressraum geht zur Neige

20. Januar 2010 von radingeldey

Gestern kam eine Nachricht von ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) herein, in der es heisst, dass nun nur noch 24 IPv4-Adressblöcke, das sind pro Block 16 Mio. IP-Adressen und zusammen also 384.000.000 IP-Adressen, zur Verfügung stehen. Die letzten 10 % des Adressraums werden also gerade angebrochen, und mit IPv6 sieht es noch immer nicht sehr gut aus.

Marina del Rey, CA… January 19, 2010… The available pool of unallocated Internet addresses using the older IPv4 protocol has now dipped below the 10 percent mark. There are now just 24 address blocks (each block is about 16-million IP addresses) that ICANN has not yet allocated to the Regional Internet Registries around the world.

Weiter wird in der Pressemitteilung von ICANN davon gesprochen, welche Herausforderung das darstellt und aber auch, welche Vorteile IPv6 hat. Ja klar, aber Fragen nach technischen und deren Lösung werden nicht gestellt. Vor zwei Jahren stand man noch vor großen technischen Problemen.

Die Schwierigkeiten der Kommunikation zwischen IPv4 und IPv6 sind groß. In einer Liste der IETF findet man zahlreiche Probleme, die noch zu lösen sind. Zur Zeit wird die Kommunikation auf IPv6-Ebene durch das IPv4 getunnelt. Spätestens 2010 bis 2012 soll der Umstieg auf IPv6 erfolgt sein. Dann werden wahrscheinlich noch verbliebene IPv4-Dienste durch das IPv6-Netz getunnelt. Unmittelbar miteinander kommunizieren können beide Protokolle jedoch nicht. Wie heise.de mitteilt, liegt nach Ansicht von Fred Baker, Entwickler bei Cisco und einer der Leiter der Arbeitsgruppe IPv6-Operations bei der IETF, der Hauptvorteil einer Übersetzungslösung in deren transparenz und dass sie die ungleichen Welten miteinander verbindet.

Ob sich da irgendetwas relevant geändert hat, ist mir nicht bekannt.

Weitere Informationen zu IPv6 findet man bei ICANN. Und ein Statement der NRO (Number Resource Organization), die sich um die fünf RIRs (Regional Internet Registries, von denen für uns hier in Europa RIPE in Amsterdam zuständig ist) kümmert, gibt es auch.

42.de

29. Oktober 2009 von radingeldey

Die im Zuge der Einführung von Ein- und Zweizeichen- sowie reiner Zahlendomains der DENIC am 23.10.2009 erste registrierte Zahlendomain war:

42.de

Damit haben wir bereits die Antwort auf alle Unklarheiten der Vergabeaktion.

Und der die Domain registriert hat wusste definitiv, wo er sein Handtuch hat.

Ende Vergabe am morgigen Freitag

22. Oktober 2009 von radingeldey

Von kanzlei.de bekam ich folgende aktuelle Pressemitteilung:

Einstellige Domains: Einstweilige Verfügung gegen DENIC

Die Kanzlei e | s | b hat mit Blick auf den Beginn des morgigen DE-Registrierungsverfahrens (vgl. Kanzlei.de-News vom 16.10.2009) für ihren Mandanten, Inhaber der Einbuchstabenmarken E, F, G und X, Y, Z, am 21.10.2009 eine einstweilige Verfügung gegen die DENIC eG erwirkt. Hierin untersagt das Landgericht Frankfurt (Az. 2-06 O 515/09) der DENIC eG bei Meidung der üblichen Ordnungsmittel (Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an ihrem Vorstand), die Domains „e.de“, „f.de“, „g.de“, „x.de“, „y.de“, „z.de“ bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt in Sachen 11 U 36/09 für Dritte als Domaininhaber zu registrieren.

Das scheint zunächsteinmal das Aus für die Vergabe kurzer .de-Domains.

Wir werden sehen, was in den kommenden Tagen weiter passiert.

Ein Blick auf die .de-Domainhysterie

22. Oktober 2009 von radingeldey

Die .de-Hysterie, die seit einer Woche, nachdem DENIC die Vergabe der kurzen .de-Domains bekannt gegeben hat, grassiert, gibt weiter Anlass zu Kommentaren.

Man fragt sich, wer der Buhmann ist. Doch lässt sich der schwarze Peter niemanden allein zuschreiben. Man könnte sich auch fragen, ob es vielleicht ein blonder Peter ist, denn grundsätzlich ist die von DENIC zwangslancierte Freigabe kurzer .de-Domains eine gute Sache. Allerdings überrumpelte DENIC mit seiner kurzen Terminierung die Domainbranche. Hier hätte man besonnener agieren können, indem man einen Zeitraum von einem oder zwei Monaten ansetzte, statt 1 Woche. Gleichwohl hätte man damit die Versteigerungsauswüchse, die wir jetzt beobachten, wohl nicht verhindert. Das wäre alleine über ein Verfahren unmittelbar durch DENIC, etwa eine Verlosung der Domains möglich gewesen. Eine Verlosung, die rechtliche Risiken zukünftiger Domaininhaber allerdings nicht ausgeschlossen, sondern wohl eher verschärft hätte.

Daß Registrare mit ihren Angeboten teilweise ein schlechtes Licht auf die Branche werfen ist bedenklich, lässt sich wohl aber leider nicht verhindern. Dabei stellt sich dem Beobachter in der Regeln nicht einmal die Frage, ob die Aktionen legitim und eigentlich in Ordnung sind: Domains werden teilweise zu hohen Preise gehandelt und das zu Recht. Doch wahrgenommen werden die hohen Preise, die den Eindruck von Geldgier vermitteln und der meinungsbildend ist. Gutes Licht erzeugen wollen viele Registrare über Spenden, die aus dem Verkauf der kurzen .de-Domains gezogen werden sollen. Man fragt sich allerdings: Warum? Registrare sind Wirtschaftunternehmen, sie liefern eine Wertschöpfung indem sie ihre Dienstleistung erbringen. Warum sollten Unternehmen in so einer Situation die Einnahmen spenden? Fehlt da ein gewissen Selbstbewusstsein für das eigene wirtschaftliche Handeln? Und warum sollten sie ihre Kunden, wie es bei heise.de heißt, zu einer Spende nötigen?

Und wo € 30.000,- und deutlich mehr für eine einstellige oder zweistellige .de-Domain verlangt und geboten werden, da gibt es in der Tat Interessenten, die bereit sind, solche Preise zu zahlen. Der Markt ist vorhanden und auf diesen Markt reagieren die Registrare. Im Grunde ist das auch Teil der Wertschöpfungskette: Der Domaininhaber ist derjenige, der aus der Domain etwas macht – oder machen könnte. Doch Domainspekulanten sind in der Regel gar nicht an der Entwicklung einer Domain interessiert, selbst in Zeiten, in denen das Pay Per Click-Geschäft alles andere als rosig aussieht und Minisites gerade ihre geringe Verwertbarkeit zeigen. Der eigentliche Endnutzer wird jedoch kaum an seine Domain kommen; außer zahlungskräftige Wirtschaftsunternehmen oder Kennzeichnungsrechteinhaber, deren jeweils geschützte Zeichen aufgrund der Nutzung der kurzen Domain verletzt werden. Auch die Anwaltschaft wird ihren Teil des Domainkuchens erhalten.

Das alles ist nicht schön anzusehen. Aber wie hätte ein besseres Szenario für die .de-Kurzdomainvergabe ausfallen können? Die aufwändige Variante: wie andere Registries gezeigt haben, kann man zukünftige Domaininhaber sich um die Wunschdomain bewerben lassen, indem sie innerhalb einer Frist ein Konzept für die zukünftige Nutzung der Wunschdomain vorlegen. Die Auswahlkriterien für dieses Verfahren, insbesondere bei Mehrfachbewerbungen auf einzelne Domains wäre zu erarbeiten gewesen, ein Auswahlgremium hätte gebildet werden können. Die den Zuschlag erhalten verpflichteten sich innerhalb einer Frist, das Projekt auf die Beine zu stellen. Wer die Frist versäumte, hätte die Domain wieder abzugeben. – Aufwändig, zugegeben, aber machbar; und wahrscheinlich ansehnlicher als das, was wir im Moment beobachten.

Nun wollen wir freilich ersteinmal schauen, ob es tatsächlich am morgigen Freitag zu einer Registrierung der Domains kommt. Man weiß nie, was sich die Harpyien der Domainbranche alles ausdenken.